Verhinderungspflege

Pflegebedürftige erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre pflegenden Angehörige eine Vertretung brauchen. Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. In diesem Fall würden wir Ihre Angehörigen bei einer Verhinderung vertreten.
Demnach müssen sich Ihre Angehörigen und Sie keine Sorgen mehr machen. Wir sind für Sie da!

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Neugrabener Bahnhofstraße 33
21149  Hamburg

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